Informationen Kostenübernahme Beihilfe

In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme.

In jedem Fall ist es zwingend erforderlich, sich vor Behandlungsbeginn direkt mit der Voranerkennung des Referates Beihilfe in Verbindung zu setzen, damit die entsprechenden Unterlagen zugesandt und im Anschluss daran das Voranerkennungsverfahren eingeleitet werden kann.

Voranerkennung: A – M: Tel. +49 351 827-31919

Voranerkennung: N – Z, Mandanten: Tel. +49 351 827-31918

Die entsprechenden Informationen und Formulare für die Antragstellung erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Beihilfestelle bzw. auf den Webseiten des Bundesverwaltungsamtes (https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/7_Themen/Psychotherapie/psychotherapie_node.html)

Landesbeamte von Sachsen finden auf https://www.lsf.sachsen.de/beihilfe.html entsprechende Info- und Merkblätter zu Thema Kostenübernahme bei Psychotherapie.

Stand 2022