Informationen Kostenübernahme für Psychotherapie bei Angehörigen der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Details zu dieser Vereinbarung finden Sie auf den Seiten der BPtK unter dem Titel „Behandlung von Soldaten in Privatpraxen“ (https://www.bptk.de/behandlung-von-soldaten-in-privatpraxen/)

 

Für ein Erstgespräch ist lediglich die Vorlage einer durch den Truppenarzt ausgestellten Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) erforderlich. Auf dieser Basis können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Sollte eine anschließende Psychotherapie gewünscht sein, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für 25 Stunden ausgestellt. Soll eine Behandlung über 25 Stunden hinaus erfolgen, muss dies dem Truppenarzt spätestens nach der 20. Stunde mitgeteilt werden. Für eine solche Verlängerung ist dann nochmals ein gesonderter und ausführlicher Antrag nötig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg, so dass Sie selbst nicht in Vorleistung treten müssen.

Stand 2022