Information zur Kostenübernahme der Psychotherapie bei Privatversicherung

 

Private Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos.

Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail unterschiedlich. Ihre Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen.

Folgende Punkte gilt es für Sie im Vorfeld einer Psychotherapie abzuklären:

·        Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?

·        Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?

·        Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

·        Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab.

Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.

 

Die Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen für Privatversicherte ist die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

In meiner Praxis rechne ich den üblichen 2,3fachen Steigerungssatz, so dass Sie im Regelfall keine privaten Zuzahlungen leisten müssen.

 

Weitere allgemeine Informationen zum Thema „Psychotherapie: Welche Behandlungen übernimmt die PKV?“ erhalten Sie beispielsweise auf den Seiten des Serviceportals www.derprivatpatient.de.

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                    Stand 2022